Das Amtsgericht Detmold (Kreis Lippe) hat den als äußerst brutal geltenden Neofaschisten Marco Siedbürger unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Bewährung gab es für den mehrfach vorbestraften Neonazi nicht.
Ins Urteil flossen neben der gefährlichen Körperverletzung zwei Beleidigungen und eine versuchte gefährliche Körperverletzung ein, die zu der Haftstrafe führten. Siedbürger hatte eine Frau als „Fotze“ und einen Mann als „Kinderficker“ bezeichnet, bestätigte die Richterin die Aussagen von Zeugen.
Der Verurteilte bestritt im Prozess sämtliche ihm zur Last gelegte Taten. Er hätte „keine Person angefasst“ und nur „ein Gespräch suchen“ wollen. Lediglich gab er zu, dass er trotz zahlreicher Aufforderungen, das in der Renovierung befindliche Gebäude zu verlassen, dort verblieben war. Danach sei er mit Stühlen und Flaschen angegriffen worden. Das Gericht sah die Faustschläge gegen einen Mann und den versuchten Schlag mit einem schweren Bierkrug jedoch als erwiesen an und keine Zweifel an den Aussagen der Geschädigten.
„Politisch motivierte Falschaussagen“
Der Anwalt des Neonazis, Christoph Hessel, hielt an den Behauptungen seines Mandanten fest. Hessel sei der einzige im Gericht, der Siedbürger kenne und wisse daher: „Normalerweise sagt er die Wahrheit.“
Die Äußerungen der Zeugen, die ihn schwer belasteten, kommentierte der Rechtsradikale Siedbürger mit den Worten: „Das sind politisch motivierte Falschaussagen.“
Mutmaßliche Mittäter sagen aus
Mit Siedbürger sollen laut Augenzeugen zwei Vermummte in das Kulturzentrum im Juli des zurückliegenden Jahres gekommen sein. Hessel wollte die beiden Neonazis als Zeugen anhören. Auf die beiden Neonazis warten nun Prozesse wegen der Beteiligung an dem Überfall. In der Urteilsbegründung ließ die Amtsrichterin verlauten, dass die Behauptungen der Neonazis unglaubwürdig gewesen seien.
Siedbürger, so die Richterin, könne keine positive Sozialprognose vorweisen und besäße keinerlei Unrechtsbewusstsein. Dies und seine Vorstrafen, die im Mai 2007 zu einer 14-monatigen Bewährungsstrafe wegen zwei Körperverletzungen, Widerstand gegen Beamte und Sachbeschädigung zusammengefasst worden waren, ließen keine erneute Bewährung zu.
Siedbürger ein Aussteiger?
Am Rande hatte Hessel das Vorgehen seines Mandanten mit dem Verteilen von sogenannten „Outing“-Flugblättern in Siedbürgers Umfeld gerechtfertigt. Linke, so der Rechtsanwalt, würden versuchen, Siedbürger aufgrund seiner „früheren politischen Einstellung“. Dass Siedbürger jedoch kein Aussteiger aus der neonazistischen Szene ist, zeigte sich auf rechtsradikalen Veranstaltungen in jüngster Zeit, die von ihm besucht worden waren.
Im nur für registrierte Nutzer zugänglichen Internetforum der „Nationalen Sozialisten aus Schaumburg und OWL“ hatte augenscheinlich Siedbürger unter seinem Spitznamen „Siggi“ nach einem Prozess vor dem Landgericht in Verden wegen versuchter Körperverletzung Mitte 2008 mit Sicht auf die Ermittlungen geschrieben: „… wenn die ganzen Trottel sich weiterhin so blöde anstellen wie bisher kann ich der Zukunft gelassen entgegensehen.“
Die „Nationalen Sozialisten aus Schaumburg und OWL“ sind die Nachfolgeorganisation der „Nationalen Offensive Schaumburg“. Siedbürger, der offenbar weiterhin in Niedersachsen wohnt, jedoch offiziell im Kreis Minden-Lübbecke gemeldet ist, gehörte bereits der „Nationalen Offensive“ an und ist weiterhin bei den „Nationalen Sozialisten“ in der Region aktiv.
Mit 17 Jahren hatte Siedbürger als junger Skinhead mit einem „Kameraden“ in Eschede (Kreis Celle) einen Mann so schwer verletzt, dass dieser qualvoll gestorben war. Beide wurden zu Jugendstrafen von jeweils fünf Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Bei dem Übergriff in Detmold hatte Siedbürger offenbar auf seine Tat in Eschede 1999 angespielt und laut Zeugen gesagt, er habe „schon einmal jemanden liegen lassen“.
