Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat das Verbot für die 1.-Mai-Demonstration von Neonazis in Hannover aufrechtgehalten. Bereits das Hannoversche Verwaltungsgericht hatte sich dem Verbot der Polizei angeschlossen.
Vor allem bei der großen Zahl an “Autonomen Nationalisten” sei von einer entsprechenden “Gewaltbereitschaft auszugehen”, so das OVG in der Begründung am Dienstag, 28. April 2009.
“Der Beschluss ist unanfechtbar”, heißt es vom Gericht. Die Neonazis haben jedoch die Möglichkeit, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzulegen, “und wir erwarten, dass Karlsruhe tatsächlicch noch abschließend entscheiden muss”, sagte Hannovers Polizei-Chef Uwe Binias nach dem Urteilsspruch, den er als “gute Entscheidung für Hannover” deutete.
Vor dem Verbot durch die Polizei hatte Dennis Bührig von der neonazistischen “Kameradschaft 73″ aus Celle die Protestaktion angemeldet, zu der über 1000 Rechtsradikale in die Niedersächsische Landeshauptstadt kommen sollten.
Da Polizei-Chef Binias auch Bührigs Vorstrafen als Grund für das Verbot angab, wechselte man auf Seiten der Neonazis zu einer Doppelspitze. Neuer Anmelder wurde Christian Müller, der in Dresden gemeldet ist. Als Versammlungsleiter fungiert der Düsseldorfer Neonazi Sven Skoda, der offenbar jetzt im niedersächsischen Nienburg offiziell wohnhaft sein soll.
Sven Skoda ist eine Führungsfigur in der nordrhein-westfälischen Neonazi-Szene und trat in der Vergangenheit immer wieder als Redner auf rechten Kundgebungen auf. Unter anderem auch in Bad Nenndorf beim jährlichen “Trauermarsch” der Neonazis im zurückliegenden Jahr.
Bei ebendiesem Aufmarsch war Christian Müller, der bis vor kurzem noch in Nienstädt (Kreis Schaumburg) wohnte, Versammlungsleiter. Müller war für den in Haft sitzenden Marcus Winter eingesprungen. Beide sind Mitglieder der Nachfolgeorganisation der “Nationalen Offensive Schaumburg”, der “Nationalen Sozialisten Schaumburg/OWL”.
