Das Verwaltungsgericht in Hannover hat das Verbot der Neonazi-Kundgebung am heutigen Freitag in der niedersächsischen Landeshauptstadt bestätigt. Sowohl die rechte Kundgebung, die in der Innenstadt geplant war, als auch die DGB-Gegen-Demonstrationen bleiben vorerst verboten. Gegen die Entscheidung kann vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt werden.
Es sei davon auszugehen, so die Begründung des Verwaltungsgerichts, “dass sich militante Teilnehmer unter beide Demonstrationen mischen werden, die gewalttätige Auseinandersetzungen suchen und Versammlungsteilnehmer, Polizisten und unbeteiligte Passanten erheblich gefährden”. Ausreichend Polizisten zur Abwehr der Gewalt seien nicht verfügbar.
Unter anderem der zusätzliche Personenschutz für den Niedersächsichen Ministerpräsidenten Christian Wulff wegen seiner Kandidatur für das Amt des Bundespräsidenten und Partys im Raum Hannover sollen dafür sorgen, dass zu wenig Beamte zum Schutz der Kundgebungen einsatzfähig seien.
Polizeivizepräsident Rainer Langer geht davon aus, dass das Verbot auch vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wird. Ob die Neonazis gegen die Gerichtsentscheidung in die nächste Instanz gehen ist nicht sicher. Trotz der knappen Personallage sei das Verbot jedoch durchsetzbar, so Langer. “Darauf können sich Krawallmacher von rechts und von links einstellen.”
