Im Prozess gegen zwei Neonazis und eine Antifaschistin hat das Amtsgericht in Neustadt am Rübenberge (Region Hannover) am ersten Verhandlungstag noch kein Urteil sprechen können. Alle drei mussten am Mittwoch gemeinsam auf der Anklagebank sitzen, weil die Rechtsradikalen vor fast zwei Jahren die heute 19-Jährige geschlagen haben sollen. Vorher, so der Vorwurf, soll jedoch die Linke versucht haben, die Neonazis mit ihrem Fahrzeug anzufahren.
Die Geschehnisse vom 12. Juni 2008 aufzuarbeiten, gelang Amtsrichterin Frauke Pleines am ersten Prozesstag nicht vollends. Sicher ist, dass die Neonazi-Kader Marcus Winter und Marco Siedbürger zusammen mit zwei Gefolgsleuten aus Nienburg (Weser) und dem Landkreis Schaumburg in den späten Abendstunden zum Haus der Antifaschistin in Wunstorf (Region Hannover) marschiert sind und es dort zu einer Konfrontation kam. Zuvor hatte es offenbar Anrufe von den Neonazis gegeben, in denen sie angekündigt haben sollen, die sich gegen Nazis engagierende junge Frau zu verprügeln. Siedbürger sagt jedoch, dass er lediglich Aufkleber in der Wohngegend der Wunstorferin anbringen wollte – wohl um sie einzuschüchtern.
Darüber, was genau sich vor dem Gebäude abgespielt hat, herrscht immer noch Verwirrung. Die vier Rechten gingen gerade auf den ankommenden Vater der Nazigegnerin zu, als die Antifaschistin selbst mit dem Auto nach Hause kam und in die gefährliche Situation geriet. Sie habe ihren Wagen abgestellt und sei mit ihrem Begleiter ausgestiegen, hieß es in der vom Anwalt der jungen Frau verlesenen Erklärung. Anschließend sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf Siedbürger ihr ins Gesicht gespuckt und einen Faustschlag in die Magengegend verpasst hätte. Winter habe sie zudem gestoßen.
„Die wollte uns umfahren“
Der zurzeit in Haft sitzende Siedbürger, der von Rechtsanwalt Christoph Hessel aus Stadthagen (Kreis Schaumburg) verteidigt wird, sagte am Mittwoch aus, dass die junge Autofahrerin versucht habe, ihn und seine Begleiter im Rückwärtsgang mit dem Fahrzeug zu erfassen: „Die wollte uns umfahren“, sagte der bereits wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilte Neonazi. Auf eine Anzeige vor Ort hatten die Rechtsradikalen jedoch verzichtet, sie flohen bevor die Ordnungshüter eintrafen. Erst im Nachhinein stellten Winter und Siedbürger Anzeige wegen schwerens Eingriffs in den Straßenverkehr und versuchter gefährlicher Körperverletzung.
Die Mutter der Nazigegnerin hatte nach den Drohanrufen, die ihre Tochter zuvor am Abend erhalten hatte, die Polizei über die Situation informiert und um Schutz gebeten. Drei Polizisten sagten vor Gericht aus, hatten jedoch keinerlei Erinnerung mehr an den Vorfall. Der wachhabende Beamte hielt es nach dem Anruf der Mutter nicht für nötig, weitere Maßnahmen zum Schutz der Familie einzuleiten.
Zu dem Vorfall äußern musste sich auch der Begleiter Siedbürgers und Winters aus Schaumburg. Im Gegensatz zu ihm erschien der ebenfalls geladene Nienburger Neonazi nicht. Nachdem er am Vormittag nicht erschien, sollte er durch die Polizei vorgeführt werden. Da dieser jedoch auch an seiner Anschrift nicht anzutreffen war, verhängte Richterin Pleines ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro. Zudem muss er mit der Auferlegung der Kosten für das Gericht und den laut Richterin „unverhältnismäßigen“ Polizeieinsatz rechnen.
Volksverhetzer als Anwalt
Als weiteren Augenzeugen vernahm Pleines den damaligen Beifahrer der angeklagten Wunstorferin. Er sagte aus, dass die 19-Jährige nicht versucht habe, die Gruppe Rechter umzufahren. Nicht nur von Anwalt Hessel, sondern auch vom Angeklagten Winter wurde der Zeuge mit Detailfragen zur nahezu zwei Jahr zurückliegenden Tat gelöchert.
Der 30-jährige Winter ist offenbar erst seit wenigen Tagen wieder auf freiem Fuß. Bis vor kurzem saß er noch eine Freiheitsstrafe unter anderem wegen Volksverhetzung ab. Die von ihm initiierten „Trauermärsche“ in Bad Nenndorf (Kreis Schaumburg) mussten 2008 und im vergangenen Jahr ohne den Anmelder ablaufen. Winters Verteidigung übernahm – wie schon bei dessen Volksverhetzungs-Verfahren 2007 – der Szene-Anwalt Stefan Böhmer aus dem fränkischen Uttenreuth (Kreis Erlangen-Höchstadt). Böhmer ist selbst aufgrund eines den Holocaust leugnenden Plädoyers 2005 wegen Volksverhetzung verurteilt worden.
Die beiden angeklagten Rechten sind – sofern sie nicht im Gefängnis sitzen – in der militanten Neonazi-Kameradschaft „Nationale Offensive Schaumburg“ beziehungsweise deren Nachfolgestrukturen aktiv.
Ein Sachverständiger wurde am Mittwoch zu den technischen Fragen angehört. Das Verfahren wird in der kommenden Woche fortgesetzt.
