Das Landgericht in Bückeburg (Kreis Schaumburg) hat einen Neonazi aus Haste (Kreis Schaumburg) wegen vorsätzlicher gefährlicher Körperverletzung im Berufungsverfahren verurteilt, weil er vor zwei Jahren einen Jugendlichen in Haste verprügelt hatte. Bereits 2008 war er vom Amtsgericht in Stadthagen (Kreis Schaumburg) zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt worden.
Die Strafe gegen den Neonazi Kai K. wurde in Bückeburg bestätigt. K. hatte die junge Person wegen ihres “punkermäßigen Outfits” angegriffen. Bereits das Amtsgericht erkannte, dass die Tat in Folge der rechtsradikalen Gesinnung des Täters geschah. Mit einem Teleskopschlagstock, einem sogenannten “Totschläger”, hatte er dem Jugendlichen gedroht. Als das Opfer flüchtete, nahm K. die Verfolgung auf. Als der Flüchtende stürzte, schlug der Neonazi zu. Brutal prügelte und trat der Täter den jungen Mann. Eine blutende Hautverletzung und Prellungen waren die Folge.
“Rassenschande”
Weil sie einen Schwarzen und seine weiße Freundin beleidigt hatte, hat das Amtsgericht Rinteln (Kreis Schaumburg) Anfang Juli eine 27-jährige Arbeitslose zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies meldete die Schaumburger Zeitung. 125 Euro muss die Verurteilte zahlen, weil sie den Schwarzen als “Affen” bezeichnet und beim Anblick des Paares gesagt hatte: “Das ist Rassenschande”. Außerdem hatte sie die Frau ”Negerschlampe” genannt.
