Beim Neonazi-Aufmarsch im niedersächsischen Bad Nenndorf sind zahlreiche Rechte erschienen, die sich betont völkisch gaben. Sie entstammen größtenteils aus den Strukturen der neonazistischen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ), die im März verboten wurde. Auch das Hitlerjugend-Lied, das am Ende des größten Neonazi-Aufmarschs in Norddeutschland in diesem Jahr angestimmt wurde, dürfte bei den „Kameraden“ im völkischen Outfit Gefallen gefunden haben.
Mit Fahnen, die mit der Orts-Kennzeichnung Osnabrück versehen waren, marschierten mehrere Dutzend junge Männer und Frauen hinter einem schwarzen Transparent, auf dem mit weißer Schrift „Die Totenehre ist des Volkes Ehre“ geschrieben stand. Unterzeichnet war das Spruchband mit „Die deutsche Jugend“. In der ersten Reihe des Blocks, direkt hinter dem Transparent, lief Christian Fischer aus Vechta. So wie er waren die meisten Männer in weißen Hemden und dunklen Hosen erschienen. Sie benötigten die von der Polizei zur Verfügung gestellten weißen Hemden nicht, die dafür sorgten, dass die Teilnehmer des „Trauermarsches“ in Uniform-ähnlicher Kleidung aufmarschieren konnten.
Bis zum Verbot der HDJ durch das Bundesinnenministerium am 31. März 2009 war Fischer, der der „Einheit Hermannsland“ angehörte, offenbar auch für die Durchführung von Zeltlagern der Gruppe verantwortlich. Fischer soll ein HDJ-Lager im Osnabrücker Land Anfang 2008 veranstaltet haben, bei dem „Rassenschulungen“ auf dem Programm für die Kinder standen. Deswegen wurden im Mai des vergangenen Jahres Räumlichkeiten von ihm durchsucht. Fischer ist neben seiner Tätigkeit als „Stützpunktleiter“ der NPD in Vechta auch in der Kameradschaftsszene umtriebig.
Angeregt unterhielt sich Fischer vor Beginn der Demonstration in Bad Nenndorf mit Manfred Börm, dem Leiter des „Ordnungsdienstes“ der NPD. Börm ist zudem Beisitzer im Bundesvorstand der Partei. Auch Fischer ist Mitglied des Bundes-Ordnerdienstes, der als äußerst gewaltbereit gilt.
Nach Informationen von Szene-Kennern waren Familienangehörige von Börm in der HDJ aktiv. Auch Manfred Börm selbst, der in Handorf (Kreis Lüneburg) wohnt und als Kader der regionalen Neonazi-Szene gilt, soll bei Camps der völkischen Truppe anwesend gewesen sein. Auf seinem Anwesen habe sich auch die „HDJ-Einheit Niedersachsen“ getroffen. Bis zum Verbot der neonazistischen „Wiking-Jugend“ 1994 fungierte Börm sogar als „Gauleiter“ in Niedersachsen.
Die Trägerin einer Fahne im Block der „Völkischen“ trug einen schwarzen Rock und eine weiße Bluse. Diesem völkischen Wesen hingezogen fühlen sich offenbar auch einige niedersächsische Mitglieder der „Jungen Nationaldemokraten“, der Jugendorganisation der NPD.
Dass die ehemaligen HDJ-Funktionäre fröhlich mitsangen, als zum Abschluss des „Trauermarsches“ in Bad Nenndorf das Hitlerjugend-Lied „Ein junges Volk steht auf“ angestimmt wurde, zeigt deutlich die Gesinnung der Anhänger der Organisation, die in Tradition der Hitlerjugend (HJ) stand. Zudem wurde auch in dem Kurort deutlich, dass Mitglieder der HDJ offenbar genügend Zeit hatten, um sich auf das Verbot vorzubereiten und Nachfolgestrukturen einzurichten.
Zur Strafbarkeit des HJ-Liedes gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Verfassungsschutzämter mehrerer Bundesländer stufen den Text als strafrechtlich relevant ein. Selbst das „Deutsche Rechtsbüro“, das Neonazis Tipps im Umgang mit der Justiz gibt, stuft das Lied als „umstritten“ ein und empfiehlt im Hinblick auf das Verwenden dieses offenbar verfassungsfeindlichen Kennzeichen: „Verwenden Sie dieses also lieber nicht.“ Die Polizei griff am Sonnabend nicht ein, als Hunderte das Lied sangen.




